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Waffen- und Jagdrecht

Das für das Waffenrecht einschlägige Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Auch definiert es verbotene Waffen (z.B. Würgehölzer, Springmesser oder Schlagringe) und verbietet deren Besitz und Inverkehrbringen. International gilt das deutsche Waffengesetz als eines der strengsten. 

Eng mit Waffen verknüpft ist das Jagdrecht. Den Inhalt des Jagdrechts beschreibt das Bundesjagdgesetz (BJagdG) so, dass das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis ist, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Die Waffenbehörde hat Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis entzogen?
Ihnen wird die Jagdausübungsrecht versagt?
 

Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Waffen- und Jagdrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.