Sonstiges
Weitere Bereiche des Verwaltungsrechts sind z.B. das
- Abfallrecht
- Asylrecht- und Ausländerrecht
- Atomrecht
- Bergrecht
- Denkmalschutzrecht
- Hunderecht
- Recht der freien Berufe
- Friedhofsrecht
- Gesundheitsverwaltungsrecht
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Kommunalrecht
- Krankenhausrecht
- Land- und Forstwirtschaftsrecht
- Lebensmittel- und Arzneirecht
- Luftfahrtpersonalrecht
- Namens- und Passrecht
- Rundfunkrecht
- Vermögensrecht
Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des öffentlichen Rechts ist die vorstehende Liste keinesfalls abschließend. Die Liste sowie die in den einzelnen Unterpunkten aufgelisteten Rechtsgebiete spiegeln lediglich die „klassischen“ Bereiche des Verwaltungsrechts wieder.
Allgemein gilt, dass sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen sind.
Wenn Ihnen folglich eine Behörde in hoheitlicher Art und Weise z.B. ein Tun oder Unterlassen auferlegt, eine Erlaubnis entzieht oder Ihnen eine für Sie notwendige Genehmigung versagt, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um im Rahmen einer Erstberatung die richtige Zuordnung und Weichenstellung für Sie herausarbeiten zu können.
Zu sämtlichen Fragestellungen rund um das öffentliche Recht, egal ob Verfassungs- oder Verwaltungsrecht, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.