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Informationen zum Verwaltungsrecht

Anders als in Angelegenheiten des Zivilrechts drehen sich die Besonderheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts um Fragestellungen rund um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Gegner auf der anderen Seite ist also stets nicht eine Privatperson oder ein Unternehmen, sondern der Bund, das Land, die Stadt, der Kreis oder die Gemeinde. Verstanden in diesem Sinne bildet das Verwaltungsrecht neben dem Verfassungsrecht den wichtigsten Bestandteil des öffentlichen Rechts. 

Die Unterscheidung von Öffentlichem und Privatrecht kommt herausragende Bedeutung sowohl für die Gerichtsbarkeit als auch als die dogmatische Einteilung zu. Zudem gibt es eine Vielzahl von prozessualen Besonderheiten welche zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren beachtet werden müssen. So sollten Sie insbesondere die relativ kurzen Fristen für Widerspruch und Klage im Auge behalten. Ein zu langes Zögern, kann Ihnen bereits hier ihre Rechte vollumfänglich abschneiden. 

Damit Sie indem dem Verwaltungsrecht zugrunde liegenden Regelungsgeflecht von hunderten von Spezialgesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen nicht den Überblick verlieren, stehen wir Ihnen mit spezialisierten Rechtsanwält*innen beratend zur Seite und unterstützen Sie in der gesamten Bandbreite des öffentlichen Rechts in ihren Rechten.