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Informationen zum Arbeitsrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt darin, Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen behilflich zu sein. Darüber hinaus begleiten wir Sie in laufenden Arbeitsvertragsverhältnissen bis hin zur gerichtlichen Vertretung und stehen Ihnen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite unterstützend zur Verfügung.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Diese erfordern unter anderem einen Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse in den folgenden Spezialbereichen:

 

a) Individualarbeitsrecht

Abschluss und Änderung des Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten, der Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechtes

 

b) kollektives Arbeitsrecht

Tarifvertrag, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampfs- und Mitbestimmungsrechts

 

Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Dr.Christoph Franke und Herrn Rechtsanwalt Axel Kempe durch die Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen.