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Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst folgende Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes:

 

RECHT GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB

Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplante Werbung in den verschiedensten Werbemedien wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnet oder ob die Werbung oder der Internetauftritt Ihres Konkurrenten wettbewerbswidrig ist. Falls Sie selbst abgemahnt wurden, prüfen wir für Sie die Berechtigung der Abmahnung und zeigen Wege auf, um das Verfahren möglichst kostengünstig und schnell zu beenden. Auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung. 

 

MARKENRECHT (NATIONALES UND EUROPÄISCHES) UND RECHT DER SONSTIGEN KENNZEICHNUNGEN

Im Bereich des Markenrechtes unterstützen wir Sie umfassend von der Markenanmeldung über die Markenüberwachung bis hin zur kompetenten Beratung in Markenkollisionsfällen. Dies sowohl im Bereich der deutschen und europäischen, aber auch internationalen Marken.

PATENT-, ARBEITNEHMERERFINDER- UND SORTENSCHUTZRECHT EINSCHLIESSLICH DES RECHTS DER EUROPÄISCHEN PATENTE UND DES EUROPÄISCHEN SORTENSCHUTZES

Im Bereich der technischen Schutzrechte beraten wir Sie bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, sowie den entsprechenden Verletzungsverfahren. Gleichfalls beraten wir Sie auch im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts. Unser Aufgabengebiet umfasst dabei sowohl deutsches, als auch europäisches Patent- und Sortenschutzrecht.

 

GESCHMACKSMUSTERRECHT EINSCHLIESSLICH DES RECHTS DER EUROPÄISCHEN GESCHMACKSMUSTER

Neben den technischen Schutzrechten entwickelt sich das Geschmacksmusterrecht, welches in erster Linie dem Designschutz dient, in letzter Zeit immer mehr zu einem „Kennzeichen- und technischem Schutzrecht“ der besonderen Art. Vielen Unternehmern ist in diesem Zusammenhang nicht bekannt, dass möglicherweise der beabsichtigte Kennzeichen- oder Erfindungsschutz, welcher über eine Marken-, Patent-, oder Gebrauchsmusteranmeldung nicht oder nur in einem langwierigen Verfahren zu erreichen ist, in geeigneten Fällen relativ schnell und kostengünstig zumindest eingeschränkt über das Geschmacksmusterrecht zu erreichen ist. Nicht nur zu diesen Fragen, sondern auch in Fällen von Geschmacksmusterstreitigkeiten beraten wir Sie schnell und kompetent.

 

LIZENZVERTRAGSRECHT

Die Verwertung von gewerblichen Schutzrechten wirft im Bereich der technischen Schutzrechte und im Bereich der Kennzeichenrechte sowohl für den Schutzrechtsinhaber als auch für den Lizenznehmer eine Fülle von regelungsbedürftigen Problemstellungen auf. Deshalb ist ein gut durchdachter Lizenzvertrag extrem wichtig, um möglichst alle „Eventualitäten“ bereits im Vorfeld von Streitigkeiten abschließend geregelt zu haben. Wir beraten Sie sowohl bei der Erstellung entsprechender Verträge als auch bei Streitfällen in der Abwicklung von Lizenzverträgen.

Der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Geisler und Herrn Rechtsanwalt Siegfried Wilhelm Wrede durch die Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen.