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Informationen zum Recht der GEMA

Die GEMA ist die größte deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber der Musikbranche. Sie vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern. 
Wenn Sie Musik öffentlich abspielen, sind Sie verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden und eine Lizenz einzuholen. Relevante Musiknutzungen können durch Radio auf der Trainingsfläche, Musikstreaming in Fitnesskursen oder auch Fernseher und Fitnessgeräte erfolgen. Auch Online-Nutzungen lizenziert die GEMA.

Die Rechtsprechung hat bereits in den 1950er Jahren die sogenannte „GEMA-Vermutung“ aufgestellt. Danach spricht eine Vermutung dafür, dass die GEMA bei öffentlicher Wiedergabe die benötigten Urheberrechte wahrnimmt und damit eine Lizenzpflicht besteht. Gerade deshalb ist es wichtig, Musikvorhaben bereits vorab anzumelden.

Darüber hinaus macht die GEMA treuhänderisch Vergütungsansprüche anderer Verwertungsgesellschaften geltend, sodass zumeist die gesamte Lizenzierung von Musiknutzungen über die GEMA erfolgen kann. 
Für die Lizenzierung von Musik stehen der GEMA verschiedene Tarife zur Verfügung. Im Bereich der Fitness- und Gesundheitsstudios können viele verschiedene dieser Tarife einschlägig sein. 

Die Berechnung der GEMA-Lizenzbeiträge ist aufgrund der Vielzahl möglicher Tarife für einen Laien schwer nachzuvollziehen. Eine besondere Schwierigkeit besteht bei der Lizenzierung von Musik in Fitnesskursen, da die Berechnung des korrekten Lizenzbeitrages dort besonders umfangreich ist und viele Parameter berücksichtigt. Oft kommt es aufgrund von Missverständnissen zu keinem Vertragsschluss, wobei die GEMA sodann die fiktiven Lizenzbeiträge mit einem Aufschlag von 100 % sogenannter Kontrollkosten als Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung in Rechnung stellt. Den Schadensersatzanspruch verfolgt die GEMA sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Unser Kompetenzteam steht Ihnen bei der korrekten Lizenzierung  der Musiknutzung sowie bei allen weiteren Verhandlungen mit der GEMA  zur Seite.
Egal, ob sich der Außendienst bei Ihnen ankündigt oder Sie eine Mahnung erreicht hat: Wir helfen Ihnen!

Auch bei dem Erwerb der notwendigen Rechte und den Vertragsverhandlungen mit der GEMA stehen wir beratend zur Verfügung.
 

In Kooperation mit der SecData GmbH haben wir ein Online-Tool entwickelt, mit dem Sie alle Angelegenheiten rund um die GEMA schnell und einfach erledigen können: SoundGuard. Mit SoundGuard können Sie neue Lizenzverträge beantragen oder bestehende Lizenzverträge auf Optimierungspotential überprüfen lassen. In Mahnsituationen stärken wir Ihnen den Rücken mit dem Ziel der Kostenreduktion – vor allem in Bezug auf Kontrollkosten.

 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Auseinandersetzung mit der GEMA