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Informationen zum GEMA-Recht

Die GEMA ist eine von mehreren Verwertungsgesellschaften für Urheber der Musikbranche. Sie vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern. Sofern Sie also Musik öffentlich abspielen sind Sie verpflichtet, dies bei der GEMA zu lizenzieren. Dies betrifft zum Beispiel Radio auf der Trainingsfläche, Musikstreaming in Fitnesskursen oder auch TV-Geräte.


Dabei hat die Rechtsprechung bereits in den 1950er Jahren die sogenannte „GEMA-Vermutung“ aufgestellt. Diese besagt, dass eine Vermutung dafür spricht, dass die GEMA bei öffentlicher Wiedergabe die entsprechenden Rechte wahrnimmt und damit eine Lizenzpflicht besteht. Gerade deshalb ist es wichtig, Musikvorhaben bereits vorab bei der GEMA anzumelden.


Darüber hinaus macht die GEMA treuhänderisch die Lizenzbeiträge anderer Verwertungsgesellschaften geltend, sodass zumeist die gesamte Lizenzierung von Musiknutzungen über die GEMA erfolgen kann. 
Für die Lizenzierung von Musik stehen der GEMA verschiedene Tarife zur Verfügung. Im Bereich der Fitness- und Gesundheitsstudios können viele verschiedener dieser Tarife einschlägig sein. 
Die Berechnung dieser GEMA-Lizenzbeiträge ist aufgrund der Vielzahl der heranzuziehenden Tarife für einen Laien schwer nachzuvollziehen. Oft kommt es aufgrund von Missverständnissen zu keiner Lizenzierung und die GEMA stellt die Lizenzgebühren mit einem Aufschlag von 100 % sogenannter Kontrollkosten als Schadensersatz in Rechnung.


Unser Kompetenzteam steht Ihnen bei der korrekten Lizenzierung  der Musiknutzung sowie bei allen weiteren Verhandlungen mit der GEMA erfolgreich zur Seite.
Egal, ob sich der Außendienst der GEMA bei Ihnen ankündigt oder Sie eine Mahnung erreicht hat: Wir helfen Ihnen!

Auch bei dem Erwerb der notwendigen Rechte und den Vertragsverhandlungen mit der GEMA stehen wir beratend zur Verfügung.

In Kooperation mit der SecData GmbH haben wir ein Online-Tool entwickelt, mit dem Sie alle Angelegenheiten rund um die GEMA schnell und einfach erledigen können: SoundGuard. Mit der SoundGuard können Sie neben der Beantragung neuer Lizenzverträge auch Ihren bestehenden Lizenzvertrag optimieren. In Mahnsituationen stärken wir Ihnen den Rücken mit dem Ziel der Kostenreduktion – vor allem im Bezug auf Kontrollkosten. 
 

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Auseinandersetzung mit der GEMA