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Informationen zum Miet- und Wohneigentumsrecht

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen oder Problemen im Rahmen Ihres Mietverhältnisses. Dazu gehört auch die Betreuung vor Begründung oder nach Beendigung eines Mietverhältnisses.

Wir unterstützen Sie bereits bei der Vertragsgestaltung, bei der Durchführung eines laufenden und auch bei der Abwicklung eines bereits beendeten Mietverhältnisses.

 

Fachanwalt für Mietrecht

Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Qualitätsstandards.

Durch diesen Fachanwaltstitel werden besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, sowie auch des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts dokumentiert.

Der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde Herrn Rechtsanwalt Axel Kempe durch die Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen.

Mieter

Besonders im gewerblichen Mietrecht ist es gerade für den Mieter wichtig, bereits vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages die einzelnen Regelungen des meist vom Vermieter vorgelegten Mietvertrages fachkundig überprüfen zu lassen, um die Bedeutung und Reichweite einzelner Regelungen erkennen und dann gegebenenfalls auch Ergänzungs- oder Änderungsvorstellungen einbringen zu können, die für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens grundlegend sein können.

Wir unterstützen Sie während des bestehenden Mietverhältnisses bei der Durchsetzung Ihrer Rechte (wobei sich hier als Schwerpunkt die Hilfe bei der Umsetzung Ihrer Rechte bei Vorliegen von Mängeln des Mietobjektes herausgebildet hat).

Sowohl im Bereich der Wohnraummiete, als auch im gewerblichen Mietbereich, in dem sich Mängel oft sehr negativ auf die Umsatzsituation auswirken, haben sich Mängel des Mietobjektes als maßgeblicher Streitpunkt herausgestellt.
Nach der Beendigung des Mietverhältnisses stehen wir Ihnen bei der ordnungsgemäßen Abwicklung des Mietvertrages zur Verfügung. Oftmals steht man hier vor dem Problem, dass sich der Vermieter weigert, eine geleistete Mietsicherheit zurückzugewähren.
 

Vermieter

Vermietern stehen wir bereits vor der Begründung eines Mietverhältnisses bei der Erstellung eines interessengerechten und vor allem in der praktischen Umsetzung auch rechtssicheren Mietvertrages zur Seite.

Während eines Mietverhältnisses stehen wir Ihnen zur Gewährleistung der vertragsgemäßen Umsetzung bestehender Verträge zur Verfügung. Als Vermieter helfen wir Ihnen vor allem beim Umgang mit nicht vertragstreuen, unzuverlässigen oder säumigen Mietern.

Schließlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses, wobei hier der in der Praxis relevanteste Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen im Mietobjekt hinterlassener Schäden liegt.
 

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir stehen Ihnen hier hinsichtlich aller rechtlichen Fragen zur Seite, die sich in den Beziehungen der Eigentümer untereinander, einzelner Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder aus dem Verhältnis zum Wohnungseigentumsverwalter ergeben können.
 

Wohnungseigentümergemeinschaft / Verwalter

Der Wohnungseigentümergemeinschaft helfen wir bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche gegenüber einzelnen, meist säumigen oder die Hausgemeinschaft störenden Miteigentümern.

Im Rahmen dessen unterstützen wir den Verwalter bei der rechtssicheren Umsetzung seiner Aufgaben, der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen, sowie der außergerichtlichen und erforderlichenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung der Gemeinschaftsansprüche.
 

Wohnungseigentümer

Einzelne Wohnungseigentümer unterstützen wir dabei, im Rahmen der Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes und der jeweiligen Teilungserklärung, die die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft regelt, ihre individuellen Rechte zu wahren und geltend zu machen.
 

Nachbarrecht

Im Rahmen des privaten Nachbarrechts helfen wir Ihnen vornehmlich bei jeglichen Fragen, Problemen und Streitpunkten, die sich aus den nachbarschaftlichen Beziehungen ergeben können. Grenzbebauungen, Verletzung von Grenzabständen, Missachtung von Grenzverläufen und Fragen im Rahmen von Wegerechten sind nur einige der immer wieder auftauchenden Streitpunkte.