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Gewerbe- und Gaststättenrecht

Gewerberecht ist ein Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Das Gewerberecht gewährleistet und begrenzt die Gewerbefreiheit, eines der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat.

Maßgebend ist hier die Gewerbeordnung (GewO). Es ist ein Gesetz, dass die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Sie wurde 1869 als „Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund“ erlassen, wurde 1883 zur „Gewerbeordnung für das Deutsche Reich“ und gilt mit vielen Änderungen in ihren Grundzügen bis heute.

Eng verknüpft mit dem Gewerberecht ist das Gaststättenrecht.
Die Gaststättengesetze regeln insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung, die Versagung, den Widerruf oder die Rücknahme einer Gaststättenerlaubnis (Konzession) oder -gestattung und den Umfang der Erlaubnis evtl. unter Auflagen oder Bedingungen.

Ihnen wurde von der Behörde eine gewerberechtliche Erlaubnis versagt?
Die Behörde hat ihre Gaststättenkonzession widerrufen? 
Sie wollen einen Gastronomie- oder Diskothekenbetrieb eröffnen oder haben Probleme mit der Behörde im laufenden Betrieb?

Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Gewerbe- und Gaststättenrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.