Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht
Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem Besonderen Verwaltungsrecht und umfasst die Regelungen im Hochschulwesen. Als Rahmengesetz gilt das Hochschulrahmengesetz (HRG). Für Hochschulen der Länder gilt das auszufüllende Landeshochschulgesetz (LHG).
Inhalte des Hochschulrechts innerhalb jeder Einrichtung sind interne Regelungen zur Hochschulverfassung (z. B. Beschlussfassung, Zusammensetzung des Hochschulsenats, des Hochschulrates, des Verwaltungsrates), das Berufungsverfahren sowie die Prüfungsordnung.
In Deutschland ist das Hochschulrecht traditionell auf die Autonomie der Hochschulen ausgerichtet, die viele Angelegenheiten selbst durch Satzung regeln können. Die Hochschulgesetze beschränken sich deshalb auf die Regelung grundsätzlicher Rahmenbedingungen.
Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.
Prüfungsrecht ist die Bezeichnung für das bei Prüfungen anzuwendende Recht. In Deutschland bezieht sich das Prüfungsrecht ausschließlich auf berufsbezogene Prüfungen, also Prüfungen, die für das Ergreifen oder Ausüben eines bestimmten Berufes notwendig sind, aber auch Prüfungen und Bewertungen, die den Wettbewerb zu anderen Bewerbern um eine Stelle oder das erzielbare Einkommen beeinflussen (i. d. R. die Note).
Da das Prüfungsrecht dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuzuordnen ist, bezieht es sich normalerweise nur auf staatliche oder durch Gesetz geregelte Prüfungen. Das sind unproblematisch alle Hochschulprüfungen und andere Prüfungen im Bereich der Berufsausbildung. Auch die Promotion und die Habilitation sind solche berufsbezogenen Prüfungen, auf die das Prüfungsrecht anzuwenden ist.
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