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Informationen zum IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie, kurz IT-Recht, betrifft die unterschiedlichsten Rechtsgebiete, die alle eins gemeinsam haben: sie verbindet auf die eine oder andere Weise die Verwendung des Internets oder der Onlinemedien. Hat sich dieses Rechtsgebiet heute als eigenständige Fachrichtung etabliert, so galt es früher eher als ein Rechtsbereich, welcher sich hauptsächlich durch Schnittstellen zu vielen anderen Rechtsgebieten auszeichnete.

Diese Anknüpfungspunkte zu anderen Rechtsgebieten und die damit einhergehende Vielseitigkeit kennzeichnet das IT-Recht aber auch heute noch.

Sämtliche Fragen im Bereich des E-Commerce, also dem elektronischen Handel, aber auch Informationspflichten im Onlinebereich oder Haftungsgrundsätze wurzeln im allgemeinen oder besonderen Zivilrecht. Sorgfaltspflichten bei Telemedien mit redaktionellen Inhalten oder der Schutz von Jugendlichen betreffen das Medienrecht. Datenschutzpflichten, Informationspflichten, Belehrungspflichten aber auch aktuelle Themen, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung regelt das Datenschutzrecht. Die durch Online-Werbung ausgelösten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind im Wettbewerbsrecht geregelt. Für Abrechnungen von Telekommunikationsdienstleistungen oder Gebühren für gesetzliche Rundfunkempfangsgeräte, wie z.B. internetfähige Handys oder PDAs finden sich die einschlägigen Regelungen im Telekommunikationsrecht bzw. im Rundfunkrecht. Schutzrechte für Urheber von Dokumenten oder Bild- oder Tonwerken, sowie deren Verwertungsrechte, befinden sich im Urheberrecht. Schließlich werden Handlungen, wie das Hacken von Software oder im Internet begangene Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften oder Bildern durch unser Strafrecht sanktioniert.

Selbst auf den ersten Blick dem Onlinebereich originär zuzuordnende Bereiche, wie z.B. die Registrierung einer Internet-Domain, deren Nutzung oder auch Weiterverkauf an einen Dritten, sind eng mit dem schon lange existierenden Namens- und Markenrecht verknüpft.

Insofern ist das historisch betrachtete eher junge IT-Recht mit seinen unterschiedlichen Aspekten wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch seine Verknüpfung zu vielen verschiedenen althergebrachten Rechtsbereichen gekennzeichnet. Dabei werden die in diesen älteren Rechtsbereichen bestehenden Regelungen entweder an das neue Medium angepasst oder es werden gänzlich neue Bestimmungen hinzugefügt.

Wir beraten Sie umfassend in allen möglichen Facetten des Online-Rechts, da wir als Team für sämtliche in Frage kommenden Rechtsgebiete unsere jeweiligen Spezialisten haben. Somit finden Sie bei uns für jeden IT-Rechtsbereich den passenden Ansprechpartner, sprechen Sie uns einfach an!