Polizei- und Ordnungsrecht
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Behörden Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren ergreifen und diese vollstrecken dürfen. Zudem regelt es die Haftungsfolgen von Gefahrenabwehrmaßnahmen.
Die Aufgaben und Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden sind im Wesentlichen im Polizeigesetz (PolG) oder Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Weitere Aufgabenzuweisungen finden sich darüber hinaus auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz.
Sie sind von der Polizei mit einer aus ihrer Sicht rechtswidrigen Maßnahme konfrontiert worden?
Die Ordnungsbehörde hat ihren PKW abgeschleppt und verlangt nun die Kosten von Ihnen erstattet?
Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Polizei- und Ordnungsrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.