Für Mieter: Die Nebenkosten
Ein weiteres Thema, das im Rahmen eines Mietverhältnisses immer wieder zu Spannungen zwischen den Parteien führt, ist der Gesichtspunkt der Nebenkosten.
Oftmals werden Mietern Nebenkostenabrechnungen erteilt, die für die Mieter unerwartete Nachzahlungen beinhalten.
Gerade im gewerblichen Bereich ist dabei zu beobachten, dass auf den Mieter Nebenkosten in einer Höhe umgelegt werden, die nahezu die Höhe der eigentlichen Miete erreichen.
Für den Mieter – insbesondere den gewerblichen Mieter – ist es daher von besonderer Bedeutung, sich bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages über die für das Mietobjekt anfallenden Nebenkosten eingehend zu informieren. In dem Zusammenhang ist auch – wiederum insbesondere im gewerblichen Mietbereich – genau zu prüfen, welche Regelungen der Mietvertrag im Hinblick auf die Nebenkostenumlegung enthält.
Im gewerblichen Mietrecht ist es nämlich grundsätzlich durchaus möglich, Kosten für den Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand bzgl. des Mietobjektes auf den Mieter umzulegen. Die hierdurch zusätzlich zur Miete auflaufenden Kosten können für den Mieter immens sein.
Hat der Mieter dann eine konkrete Nebenkostenabrechnung erhalten, sind vor allem folgende Fragen konkret zu beantworten:
1. Genügt die Abrechnung den formellen Anforderungen?
2. Entspricht die Abrechnung den Regelungen des Mietvertrages?
3. Genügen die einzelnen Abrechnungspositionen dem Wirtschaftlichkeitsgebot?
4. Welche Möglichkeiten habe ich, Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege zu nehmen und wie setze ich meine diesbezüglichen Rechte um?
5. Muss ich hinsichtlich eines Widerspruchs gegen die Abrechnung Fristen beachten?
Sollten Sie zum Bereich der Nebenkosten Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Axel Kempe.