Für Vermieter: Beendigung des Mietverhältnisses
Oftmals steht der Vermieter vor der Frage, wie er sich richtig verhält, wenn eine Beendigung des Mietverhältnisses herbeigeführt werden soll.
Neben der immer bestehenden Möglichkeit, sich einvernehmlich mit dem Mieter auf eine Mietaufhebung zu verständigen, besteht dann natürlich die Möglichkeit der Kündigung.
Dabei ist zu beachten, dass im Bereich der Wohnraummiete eine Kündigung bereits kraft Gesetzes stets der Schriftform bedarf.
Im gewerblichen Mietbereich ist grundsätzlich eine Kündigung – vorbehaltlich einer Schriftformklausel im Mietvertrag – auch mündlich möglich. Es empfiehlt sich aber auch hier bereits aus Beweisgesichtspunkten immer der Ausspruch einer schriftlichen Kündigung.
Bei Ausspruch einer Kündigung ist unabhängig von der Formfrage immer sicher zu stellen, dass auch der Zugang der Kündigung beim Mieter gewährleistet ist und gegebenenfalls nachgewiesen werden kann.
Gerade im Bereich der Wohnraummiete ist der ordnungsgemäßen Begründung der ausgesprochenen Kündigung darüber hinaus besonderes Augenmerk zu geben.
Es ist insofern immer wieder festzustellen, dass gerade beim Ausspruch einer Kündigung durch den Vermieter – und hier insbesondere im Bereich der Wohnraummiete – Fehler gemacht werden. Oftmals wird bereits nicht hinreichend abgesichert, dass die Kündigung auch in rechtssicherer Weise zugeht. Darüber hinaus genügen viele Kündigungsbegründungen nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen.
Der Vermieter sollte sich vor und bei Ausspruch einer Kündigung mithin insbesondere folgende Fragen stellen:
1. Was muss ich bei Ausspruch der Kündigung beachten?
2. Welche Besonderheiten ergeben sich etwaig aus dem bestehenden Mietvertrag?
3. Welche Kündigungsfristen muss ich wahren?
4. Wie stelle ich sicher, dass die Kündigung auf rechtssichere Weise beim Mieter zugeht?
5. Welche Formerfordernisse muss ich gegebenenfalls beachten?
6. Welche Besonderheiten muss ich im Rahmen der Begründung der Kündigung beachten?
7. Wie muss ich vorgehen, wenn der Mieter die Mieträume zum Beendigungszeitpunkt nicht räumt und nicht herausgibt?
8. Worauf muss ich im Rahmen einer etwaig erforderlichen Räumungsklage achten?
9. Was ist bei einer erforderlichen Räumungsvollstreckung zu beachten? Welche Möglichkeiten habe ich, hier Kosten einzusparen?
Auch im Bereich dieses umfangreichen und problembehafteten Komplexes der Beendigung des Mietverhältnisses helfen wir Ihnen gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Axel Kempe.