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Baurecht: Architektenrecht

  1. Vertragsrecht
  2. Prüfung der Honorarforderung
  3. Haftungsfragen

Unsere Beratungsleistungen im Bereich des Architektenrechtes umfassen sowohl die Erstellung oder Prüfung der vertraglichen Grundlagen, die Prüfung von Honorarforderungen, als auch das komplexe Gebiet der Architektenhaftung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!