Unbezahlte Werklohnforderungen?
- Sie haben Werkleistungen erbracht und der Auftraggeber zahlt nicht?
- Abschlagsrechnungen werden nicht bezahlt, was tun?
Wir beraten bundesweit Handwerks- und Bauunternehmen – auch im Hinblick auf Sicherungsmöglichkeiten, Leistungsverweigerungsrechte oder Beendigung des Vertrages – und betreiben für Sie den Forderungseinzug. Notfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!