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Unbezahlte Werklohnforderungen?

  1. Sie haben Werkleistungen erbracht und der Auftraggeber zahlt nicht?
  2. Abschlagsrechnungen werden nicht bezahlt, was tun?

Wir beraten bundesweit Handwerks- und Bauunternehmen – auch im Hinblick auf Sicherungsmöglichkeiten, Leistungsverweigerungsrechte oder Beendigung des Vertrages – und betreiben für Sie den Forderungseinzug. Notfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!