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STEUERSTRAFRECHT

Die Unterschiede zwischen Steuerersparnis, Steuerumgehung, Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung sind komplex und oftmals ohne fachliche Beratung nur schwer nachzuvollziehen. Durch ständige Änderung der Steuergesetze wird die Materie nicht gerade überschaubarer. Das Steuerstrafverfahren betrifft inzwischen eine Vielzahl von Bürgern und Unternehmen.

In der Regel ist der Steuerberater auf die materiell-strafrechtlichen Kenntnisse des Strafverteidigers, insbesondere die Erfahrungen im prozessualen Bereich angewiesen. Umgekehrt ist der Strafverteidiger - im Sinne einer effektiven Verteidigung - auf die Unterstützung des Steuerberaters angewiesen. Nur durch eine Zusammenarbeit "Hand-in-Hand"  ist eine optimierte Verteidigung in Steuerstrafsachen gewährleistet.

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