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Löschung von negativen Internetbewertungen

Jede negative Bewertung im Internet kann vom Grundsatz her eine Verletzung Ihres (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechts darstellen.

Es ist stets zu prüfen, ob es sich um schützenswerte Meinungsäußerungen oder Tatsachenbehauptungen handelt. Die Abgrenzung kann oftmals schwierig und kompliziert sein. In einer Vielzahl von Konstellationen ergibt die durchgeführte Prüfung, dass Ihnen als Unternehmer Löschungsansprüche in Bezug auf die Bewertung zustehen.
Um Ihre Rechte effizient durchzusetzen und Ihren Ruf im Internet bestmöglich zu schützen, hat unsere Kanzlei ein mehrstufiges Verfahren gegen negative Bewertungen entwickelt. Dieses bietet Ihnen neben absoluter Kostentransparenz das größtmögliche Maß an Individualität und Sicherheit. Wir gehen bei negativen Bewertungen im Internet folgendermaßen vor: 

  1. Sichtung und Bewertung der vorhandenen Bewertungen
  2. Falls Prüfung Löschungsanspruch begründet, Erstellung eines individuellen Löschungskonzepts unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse
  3. Beanstandung unzulässiger Bewertungen bei der Bewertungsplattform 
  4. Außergerichtliches Vorgehen gegen den Bewerter
  5. Gerichtliches Verfahren gegen den Bewerter 

Kontaktieren Sie uns, um eine für Sie maßgeschneiderte Lösung zu erhalten!