Hilfe im Streit mit Behörden
Sicher über bürokratische Hürden

Im Verwaltungsrecht dreht sich alles um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Anders als im Zivilrecht, wo es meist um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen geht, sind hier Ihr “Gegner“ der Staat oder seine Vertreter: Bund, Länder, Städte, Kreise oder Gemeinden. Das Verwaltungsrecht bildet daher zusammen mit dem Verfassungsrecht das Herzstück des öffentlichen Rechts.
Der Umgang mit Behörden kann jedoch oft herausfordernd sein – von langsamen Bearbeitungszeiten bis hin zu komplexen Verfahrensvorgaben. Und wenn es um den Schutz Ihrer Rechte geht, sind häufig Fristen für Widerspruch oder Klage relativ kurz. Ein Zögern kann schnell dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche verlieren.
Damit Sie sich im Dschungel aus hunderten von Spezialgesetzen, Verordnungen und Satzungen nicht verlieren, stehen wir Ihnen mit spezialisierten Rechtsanwälten zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber Behörden durchzusetzen – sei es im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts oder bei spezifischen Fragen des besonderen Verwaltungsrechts.