Versammlungsrecht

Das Versammlungsrecht hat seine Grundlage bereits im Grundgesetz (GG). Nach Art. 8 Abs. 1 GG haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.

Versammlungen unter freiem Himmel dürfen gemäß Art. 8 Abs. 2 GG allerdings durch oder aufgrund Gesetzes beschränkt werden. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Versammlungsgesetze des Bundes und einiger Länder.

Die Durchführung einer Versammlung wurde Ihnen durch die Versammlungsbehörde untersagt?
Eine Ihnen genehmigte Versammlung wurde von der Polizei aufgelöst?
Die Ihnen genehmigte Versammlung ist mit zweifelhaften Auflagen versehen worden?

Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Versammlungsrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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Versammlungsrecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen