Abgabenrecht

Als Abgabenrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) regeln. Unter das Abgabenrecht fällt demnach das komplette Steuerrecht, Gebührenrecht und Beitragsrecht.

Sie sind mit einem entsprechenden Abgabenbescheid in Anspruch genommen worden und haben Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit?

Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Abgabenrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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Abgabenrecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen