Beihilfen- und Subventionsrecht

Staatliche Beihilfen und Subventionen (von lat. subvenire = zu Hilfe kommen) sind finanzielle staatliche Zuschüsse, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden sind. Empfänger von Subventionen können (andere) Staaten, Unternehmen oder private Haushalte sein.

Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Sie gehören somit zum Instrumentarium der Wirtschaftspolitik.

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Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das Beihilfen- und Subventionsrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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Beihilfen- und Subventionsrecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen