Öffentliches Baurecht

Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich in Deutschland um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, welches Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt.

Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Ersteres regelt die rechtliche Qualität des Bodens sowie dessen Nutzbarkeit. Letzteres befasst sich mit den technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und den Gefahren, die von diesen ausgehen.

Ihnen wird die Baugenehmigung oder Nutzungsänderung versagt?
Ihr Nachbar errichtet auf seinem Grundstück ein aus ihrer Sicht unzulässiges Bauwerk?
Die Baubehörde ordnet Ihnen gegenüber den Abriss einer baulichen Anlage an?
Sie haben Einwände gegen den neuen Bebauungsplan?

Zu diesen sowie noch vielen weiteren Fragestellungen rund um das öffentliche Baurecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Dies gilt sowohl als Bauherr als auch als betroffener Nachbar im Rahmen von sog. Nachbarwiderspruchsverfahren.

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    Dr. jur. Christoph Franke

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Öffentliches Baurecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen