Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf (nichtgewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält als Bundesgesetz die Grundlagen des deutschen Straßenverkehrsrechts. Zusammen mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt das StVG dieses Rechtsgebiet.

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Straßenverkehrsrecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen