Ihr Bauvorhaben rechtlich abgesichert

Wir erstellen (rechts-)sichere Fundamente

Bild zum Thema Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht ist ein hochkomplexes Feld, in dem es leicht zu Streitigkeiten und Missverständnissen kommen kann. gal, ob Sie Bauherr, Bauunternehmer oder Architekt sind – wir sorgen dafür, dass Ihre Bauprojekte auf sicheren rechtlichen Fundamenten stehen und unterstützen Sie gerne zum Beispiel bei den folgenden Themen.

Handwerksbetriebe und Bauunternehmen
Wir prüfen Ihre Bauverträgen, bzw. erstellen Ihnen diese. Von dem Vertragsschluss angefangen, helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Durchführung Ihrer Bauvorhaben. So z.B. bei Vergütungsfragen, korrekter Stellung von Nachtragsangeboten, Anmeldung von Mehrkosten, Abwehr von Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen, u.v.m. Brauchen Sie Hilfe bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer offenen Werklohnforderungen? Wir beraten Sie kompetent!

Architekten und Ingenieure
Architekten oder Bauingenieuren stehen wir sowohl während der einzelnen Leistungsphasen, als auch bei der Durchsetzung offener Honorarforderungen zur Seite. Auch wenn es um Haftungsfragen geht, beraten wir Sie.

Bauherren und Wohnungseigentümer
Bauherren und/oder Wohnungseigentümer können von Beginn ihrer Planung bis zum vollständigen Abschluss des Bauvorhabens von unserer Beratung profitieren. Liegen Mängel vor? Wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung und der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Ein wichtiger Aspekt sind die Sicherheiten am Bau. Bürgschaften, Gewährleistungsansprüche oder Zahlungsverzögerungen – wir sorgen dafür, dass Sie abgesichert sind und Ihre finanziellen Interessen gewahrt bleiben. Besonders vor der Bauabnahme ist es entscheidend, alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, denn mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast ändert sich. Wir unterstützen Sie, Baumängel richtig zu dokumentieren und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Störungen im Bauablauf, wie Verzögerungen oder Planungsfehler, können erhebliche Folgen haben. Unsere Expertise im Bereich Störungen im Bauablauf hilft Ihnen, Lösungen zu finden, sei es durch Nachtragsmanagement oder durch Konfliktlösung. Das Geltendmachen offener Werklohnforderungen ist ein weiteres zentrales Thema – wir helfen Ihnen, offene Forderungen durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Diese Beispiele zeigen nur einen Ausschnitt dessen, was wir im Bau- und Architektenrecht für Sie tun können. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, damit Ihr Bauvorhaben von Anfang an rechtlich auf sicheren Beinen steht.

Wir prüfen und erstellen auch Bauverträge, um Streitigkeiten im Vorfeld zu verhindern. Ein gut durchdachter Vertrag regelt nicht nur die Ausführung des Baus, sondern auch Zahlungspläne und Gewährleistungsansprüche. Werklohnforderungen sind ein weiteres zentrales Thema – wir helfen Ihnen, offene Forderungen durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Diese Beispiele zeigen nur einen Ausschnitt dessen, was wir im Bau- und Architektenrecht für Sie tun können. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, damit Ihr Bauvorhaben von Anfang an rechtlich auf sicheren Beinen steht.

  • Ihr Ansprechpartner

    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Dr. jur. Hans A. Geisler
              -
              Rechtsanwalt
              bei
              KGFK