Unbezahlte Werklohn- oder Bauvertragsforderungen?

  1. Sie haben Werk- oder Bauleistungen 4erbracht und der Auftraggeber zahlt nicht?
  2. Abschlagsrechnungen werden nicht bezahlt, was tun?

Wir beraten bundesweit Handwerks- und Bauunternehmen – auch im Hinblick auf Sicherungsmöglichkeiten, Leistungsverweigerungsrechte oder Beendigung des Vertrages – und betreiben für Sie den Forderungseinzug. Notfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

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    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Dr. jur. Hans A. Geisler
              -
              Rechtsanwalt
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Unbezahlte Werklohn- oder Bauvertragsforderungen? - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen