Unbezahlte Werklohn- oder Bauvertragsforderungen?
- Sie haben Werk- oder Bauleistungen 4erbracht und der Auftraggeber zahlt nicht?
- Abschlagsrechnungen werden nicht bezahlt, was tun?
Wir beraten bundesweit Handwerks- und Bauunternehmen – auch im Hinblick auf Sicherungsmöglichkeiten, Leistungsverweigerungsrechte oder Beendigung des Vertrages – und betreiben für Sie den Forderungseinzug. Notfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
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