Architektenrecht

  1. Vertragsrecht
  2. Prüfung der Honorarforderung
  3. Haftungsfragen

Unsere Beratungsleistungen im Bereich des Architektenrechtes umfassen sowohl die Erstellung oder Prüfung der vertraglichen Grundlagen, die Prüfung von Honorarforderungen, als auch das komplexe Gebiet der Architektenhaftung.

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    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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              Rechtsanwalt
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Architektenrecht - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen