Problemfeld Abnahme

  • Förmliche, fingierte oder konkludente Abnahme?
  • Abnahmeprotokoll?
  • Mängelvorbehalt?

Die Abnahme hat im Bauvertragsrecht sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer eine zentrale Bedeutung, da mit ihr erhebliche Änderungen der gegenseitigen Rechte und Pflichten einhergehen. Ob und wann eine Abnahme erfolgt ist, ist oftmals nicht klar ersichtlich.

Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist, welche Formalien eingehalten werden sollten und wie mit Mängelvorbehalten umzugehen ist.

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    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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              Rechtsanwalt
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Problemfeld Abnahme - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen