Für Arbeitgeber: Mein Mitarbeiter


Nach Vertragsschluss und Ablauf der Probezeit ist alles anders...
Sie haben Probleme mit Ihrem Mitarbeiter? Wir helfen Ihnen gerne und begleiten Sie sowohl im laufenden, als auch gekündigten Arbeitsverhältnis.

Was ist zu tun, wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen wollen?
Klären Sie zunächst, ob das Arbeitsvertragsverhältnis schon länger als sechs Monate fortdauert und wenn ja, ob in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Personen beschäftigt sind. Dabei gilt für Arbeitsvertragsverhältnisse, die vor dem 01.01.2004 begründet worden sind, noch der alte Schwellenwert von nicht mehr als fünf Personen. Bitte beachten Sie, dass es bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl nicht auf die absolute Zahl der Mitarbeiter ankommt, sondern vielmehr auf die regelmäßige Arbeitszeit derselben. Mitarbeiter, die bis einschließlich 20 Wochenstunden arbeiten, werden mit dem Faktor 0,5 und Mitarbeiter, die bis einschließlich 30 Stunden pro Woche arbeiten, mit dem Faktor 0,75 gerechnet. Inhaber und Azubis, sowie (echte) freie Mitarbeiter werden nicht mit gezählt.

Findet das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Betrieb Anwendung, haben Sie bestimmte Prüfungsroutinen zu beachten. Wollen Sie z.B. Ihren Mitarbeiter verhaltensbedingt kündigen, so bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Sie müssen Ihrem Mitarbeiter mithin die „gelbe Karte“ zeigen.

Gerne sind wir Ihnen behilflich oder stehen Ihnen beratend zu Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

  • Ihr Ansprechpartner

    Dr. jur. Christoph Franke

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Dr. jur. Christoph Franke
              -
              Rechtsanwalt
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  • Ihr Ansprechpartner

    Axel Kempe

    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Axel Kempe
              -
              Rechtsanwalt
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              KGFK
Für Arbeitgeber: Mein Mitarbeiter - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen