Schutz gegen ungerechte Internetbewertungen

Wenn Meinungen zu laut werden

Bild zum Thema Äußerungsrecht

Im Äußerungsrecht geht es darum, den feinen Balanceakt zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der eigenen Reputation zu meistern. Gerade im digitalen Zeitalter, in dem Internetbewertungen schnell und weitreichend veröffentlicht werden, können negative Äußerungen erhebliche Folgen für Privatpersonen und Unternehmen haben. Wir sind Ihr Ansprechpartner, um Ihre Rechte zu wahren und ungerechtfertigte Angriffe abzuwehren.

Internetbewertungen spielen heute eine zentrale Rolle für das Image von Unternehmen und Dienstleistern. Ob auf Bewertungsportalen, in sozialen Netzwerken oder auf Google – eine einzige schlechte oder falsche Bewertung kann den Ruf schädigen und Kunden abschrecken. Wir helfen Ihnen, gegen unberechtigte oder rufschädigende Bewertungen vorzugehen. Dabei prüfen wir, ob eine Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung überschreitet, und setzen Ihre Ansprüche auf Löschung oder Unterlassung durch.

Gleichzeitig unterstützen wir Sie, wenn Sie selbst Bewertungen oder Äußerungen im Internet abgeben wollen und sicherstellen möchten, dass Sie sich dabei rechtlich im Rahmen bewegen. So vermeiden Sie teure Abmahnungen oder Klagen wegen Verleumdung oder übler Nachrede.

Ob es um den Schutz Ihres Rufs oder um die Abwehr unzulässiger Bewertungen geht – im Äußerungsrecht sind wir Ihr starker Partner und sorgen dafür, dass Ihre Rechte online und offline gewahrt bleiben.

  • Ihr Ansprechpartner

    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Dr. jur. Hans A. Geisler
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              Rechtsanwalt
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  • Ihr Ansprechpartner

    Julian Schwerdfeger

    Kompetenz:

    IT- Recht

    Äußerungsrecht

    Datenschutzrecht

    Julian Schwerdfeger
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