Rechte als Unternehmer

Genauso wie Privatpersonen besitzen Unternehmer und Unternehmen schützenswerte Rechte.

Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht wird durch Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 12, 14 Grundgesetz (GG) geschützt. Diese Rechte können durch falsche, ehrverletzende, verleumderische oder anderweitig unzulässige Äußerungen verletzt werden.
Solche Rechtsverletzungen begründen Ansprüche gegen den Bewerter und gegebenenfalls auch gegen das Äußerungsmedium auf Unterlassung derartiger Äußerungen. Ebenso bestehen Ansprüche auf Beseitigung der schädigenden Äußerung, z.B. auf Löschung einer negativen Bewertung im Internet. Löschungsansprüche können sich gegen die sich äußernde Person und/oder gegen den Betreiber der Plattform richten, welche zur Veröffentlichung der Äußerung genutzt wurde.

Wir beraten Sie gerne dahingehend, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen.

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  • Ihr Ansprechpartner

    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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    Dr. jur. Hans A. Geisler
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    Julian Schwerdfeger
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Rechte als Unternehmer - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen