Für Mieter: Die Mängelgewährleistung

Im Rahmen eines Mietverhältnisses resultieren Probleme oftmals daraus, dass sich während der Mietdauer ein Mangel des Mietobjektes zeigt.

Für den Mieter ist es dann wichtig, schnell und richtig zu reagieren, um sich seine Gewährleistungsrechte, wie das Recht zur Mietminderung, das Zurückbehaltungsrecht und gegebenenfalls auch Schadenersatzansprüche aufgrund der aufgetretenen Mängel zu erhalten.

Gerade im gewerblichen Mietbereich ergibt sich dabei oftmals die Besonderheit, dass der Vermieter im Rahmen der Mietvertragsgestaltung von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Gewährleistungsrechte des Mieters einzuschränken.

Im Bereich der gewerblichen Miete – nicht der Wohnraummiete! – hat der Vermieter die Möglichkeit die Rechte des Mieters zur Mietminderung, zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts und zur Aufrechnung mit Gegenforderung durchaus erheblich einzuschränken. Der Mieter muss aber wissen, dass er auch dann, wenn sein Mietvertrag solche Einschränkungen beinhaltet, nicht rechtlos gestellt ist. Er behält immer seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung und gegebenenfalls auch auf Erstattung überzahlter Miete aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung.

Bei Auftreten von Mängeln im Mietobjekt sollte sich der Mieter mithin insbesondere folgende Fragen stellen:

  1. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Mangel feststelle?
  2. Welche Regelungen zur Mängelgewährleistung beinhaltet mein Mietvertrag?
  3. Welche Rechte habe ich und wie muss ich vorgehen, um mir diese zu erhalten bzw. diese möglichst effizient auszuüben?
  4. Welche Minderung ist bei Vorliegen eines Mangels im konkreten Fall angemessen?

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    Axel Kempe

    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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