Für Vermieter: Richtig abmahnen

Während eines laufenden Mietverhältnisses ist es auch wichtig, sich als Vermieter richtig zu verhalten, wenn ein Mieter die ihm obliegenden Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt.

Gehen von einer Mietpartei z.B. immer wieder Lärmbelästigungen zu Lasten der anderen Mieter/Hausbewohner aus oder kommt ein Mieter seinen Mietzahlungspflichten wiederholt nur unpünktlich nach, ist es wichtig, dass der Vermieter hierauf jeweils richtig und zeitnah reagiert. Hierfür steht dem Vermieter das Mittel der Abmahnung zur Verfügung.

Eine solche Abmahnung hat zum einen oftmals durchaus die Wirkung, dass sich der betreffende Mieter zukünftig vertragskonform verhält. Zudem ist eine Abmahnung in vielen Fällen Voraussetzung für eine rechtswirksame Kündigung bei trotz Abmahnung fortgesetztem vertragswidrigem Verhalten durch den Mieter.

Der Vermieter sollte sich im Zusammenhang mit einer möglichen Abmahnung mithin folgende Fragen vor Augen halten:

  1. Wann sollte ich einen Mieter abmahnen?
  2. Wie spreche ich eine Abmahnung richtig aus?
  3. Welche Inhalte sollte eine Abmahnung haben?

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Abmahnung eines Mieters haben oder Hilfe beim Ausspruch einer Abmahnung benötigen.

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  • Ihr Ansprechpartner

    Axel Kempe

    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Axel Kempe
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              Rechtsanwalt
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