Absicherung und Optimierung im Web

  1. Google Analytics

  2. Preisangaben

  3. Newsletter-Versand

Analysedienste wie Google Analytics können für Betreiber von gewerblichen Webseiten von großem Nutzen sein, denn sie ermöglichen z.B. Zugriffsstatistiken, anhand derer dann die Zielgruppe oder die Angebotspalette angepasst werden können. Da bei solchen Diensten aber IP Adressen erfasst und Userdaten dem Analyseunternehmen zugänglich gemacht werden, ist die Nutzung jedoch mit Vorsicht zu genießen.

Wie haben Sie als Online-Händler die Preise in Ihrem Shop darzustellen? Darf der Bruttopreis mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ angeführt werden oder aber reicht der Nettopreis mit dem Hinweis „zzgl. MwSt.“? Ist der Hinweis „zzgl. Versand“ aus rechtlicher Sicht ausreichend?

Was muss beim Versand von E-Mails oder Newsletter an Ihre Kunden beachtet werden? Wie muss man sich beim Versand an potentielle Neukunden absichern? Welche Pflichtangaben müssen Ihre E-Mails oder Newsletter enthalten?

Lassen Sie uns reden, damit Sie nicht nur schnell, sondern auch in jeder Hinsicht rechtssicher Geschäfte abschließen oder Neukunden werben.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

  • Ihr Ansprechpartner

    Siegfried Wilhelm Wrede

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Siegfried Wilhelm Wrede
              -
              Rechtsanwalt
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  • Ihr Ansprechpartner

    Julian Schwerdfeger

    Kompetenz:

    IT- Recht

    Äußerungsrecht

    Datenschutzrecht

    Julian Schwerdfeger
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              Rechtsanwalt
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Absicherung und Optimierung im Web - Kanzlei Geisler, Franke und Kollegen