Hilfe bei Abmahnungen

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Unabhängig davon, was für eine Abmahnung (z.B. wegen Markenrechtsverstößen, wettbewerbswidrigem Verhalten, Urheberrechtsverletzung, unvollständigem Impressum, Verletzung der Preisangabenverordnung oder sonstiger Verstöße) Sie erhalten haben: Wir helfen Ihnen!

Erste Regel: Ruhe bewahren. Handeln Sie nicht überstürzt. Ebenso sollten Sie keinesfalls die Abmahnung ignorieren.

Zweite Regel: Fachkundigen Rat einholen. Wir haben umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes und täglich mit Abmahnungen zu tun. Wir können Ihnen helfen!

Erst nach einer Prüfung der Rechtslage kann entschieden werden, wie das weitere Vorgehen aussieht (Unterlassungserklärung abgeben, nicht abgeben oder nur mit Einschränkungen versehen abgeben, damit Sie nicht für die kommenden Jahre „in Ketten gelegt sind“). Beachten Sie unbedingt die Ihnen in der Abmahnung gesetzte(n) Frist(en). Werden diese nicht beachtet, droht in den meisten Fällen eine einstweilige Verfügung oder ein Hauptsacheverfahren. Dies kann mit weiteren unnötigen Kosten verbunden sein, die bei Einhaltung der Frist vermieden worden wären. Zahlen Sie die mit der Abmahnung angeforderten Anwalts- und ggf. Schadenersatzforderungen noch nicht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

  • Ihr Ansprechpartner

    Dr. jur. Hans A. Geisler

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Dr. jur. Hans A. Geisler
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  • Ihr Ansprechpartner

    Siegfried Wilhelm Wrede

    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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