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Familienrecht: Ehescheidung

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann ein Antrag auf Scheidung gestellt werden.

Die antragstellende Partei muss insoweit einen Anwalt beauftragen. Stimmt der andere Ehegatte nicht zu, besteht unter Umständen eine Trennungszeit von drei Jahren, es sei denn, die Ehe ist nachweislich gescheitert.

Da die Zustellung des Scheidungsantrages Auswirkungen auf die Frage des Stichtages für den Zugewinn und den Versorgungsausgleich hat, sollte insoweit ebenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Wir beraten und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens. Das Verfahren wird beim Familiengericht geführt und unterliegt gewissen prozessualen Voraussetzungen.

Gerne sind wir Ihnen behilflich oder stehen Ihnen beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.