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STRAFVERTEIDIGUNG

Die Strafverteidigung ist durch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gesichert. Die Mitwirkung eines Strafverteidigers, der dem Beschuldigten beratend zur Seite steht und für diesen die ihn entlastenden Umstände zu Gehör bringt, ist für die Herstellung von Waffengleichheit unentbehrlich. Das Recht des Beschuldigten sich in einem Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens verteidigen zu lassen, ist einer der Grundpfeiler eines Rechtsstaats.

Jeder Beschuldigte braucht einen Verteidiger, der dem schwierigen Verfahrensrecht gewachsen ist. Zudem muss die richtige (Verteidgungs-) Taktik sowohl aus rechtlichen , aber auch aus situationsbedingten und psychologischen Aspekten betrachtet werden.

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