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Rechtliche Herausforderung Fitnessbranche

Unsere Kanzlei berät ca. 800 Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber im gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus bieten wir Fitness- und Freizeitanlagenbetreibern individuell abgestimmte Beraterverträge an, die es diesen erlauben, eine Vielzahl von Streitigkeiten ohne großes Kostenrisiko bearbeiten zu lassen.  

Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst bei der Beratung der Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber unter anderem folgende Problemschwerpunkte:

 

1. GEMA / GEZ (Details hier)

  1. Was ist der richtige Betrag, den Ihr Unternehmen an die GEMA oder GEZ zahlen muss? Wir helfen Ihnen bei den Vertragsverhandlungen.
  2. Welche Rechte haben GEMA- oder GEZ-Kontrolleure? Wir sind Ihre „Verteidiger“, damit Sie sich nichts Unrechtes gefallen lassen müssen.


2. Wettbewerbsrecht/Markenrecht/Urheberrecht (Details hier)

  1. Abmahnung erhalten? Egal, weshalb Sie abgemahnt wurden, lassen Sie sich von uns beraten!
  2. Sie wollen sich bestimmte Werbemaßnahmen Ihres Mitbewerbers nicht länger gefallen lassen? Wir beraten Sie, ob es sinnvoll ist einen „Angriff“ zu starten.
  3. Wir sorgen für den Schutz Ihres (Firmen-) Namens oder von Kursbezeichnungen u.v.m. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Abmahnungen, Straf- und Lizenzforderungen (die sich an Ihrem Umsatz der letzten Jahre orientieren können).


3. Arbeitsrecht (Details hier)

  1. Streit mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Freiberuflern? Wir helfen weiter!


4. Unternehmensnachfolge rechtzeitig und richtig gestalten

5. Mietrecht (Details hier)

  1. Sie wollen einen Mietvertrag unterschreiben? Lassen Sie sich (vor Unterzeichnung) von uns beraten.
  2. Sie zahlen eine hohe Miete, obwohl Ihr Vermieter Mängel in den Räumlichkeiten nicht abstellt? Wir beraten Sie, welche „Druckmöglichkeiten“ Sie haben!
  3. Sie haben Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten und sollen vierstellige bzw. fünfstellige Beträge nachzahlen? Wir prüfen die Abrechnung für Sie!


6. Verwaltungsrecht (Details hier)

  1. Sie haben eine Baugenehmigung beantragt, die nicht erlassen wurde? Wir unterstützen Sie!


7. Bau- und Architektenrecht (Details hier)

  1. Sie haben bzw. wollen selber bauen? Wir prüfen für Sie den Bauvertrag und/oder den Architektenvertrag.
  2. Bei Ihrem Bauprojekt oder nach Abschluss treten Baumängel auf? Wir beraten Sie und sichern, wenn notwendig, die Beweise. Ist der Bauunternehmer nicht freiwillig bereit die Mängel zu beseitigen, setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch und machen, soweit erforderlich, auch Ihre Schadenersatzansprüche geltend.


8. IT-Recht (Details hier)

  1. Sie betreiben für Ihr Studio auch eine Webseite, auf der Sie Ihre Dienstleistungen oder die Trainingsmöglichkeiten im Studio beschreiben? Wir prüfen für Sie, ob diese Seite den gesetzlichen Vorschriften entspricht, vom Impressum bis zu den Nutzungsbedingungen.
  2. Sie verkaufen über Ihre Studio-Webseite auch Waren oder Fitness-Produkte? Wir helfen Ihnen bei der rechtswirksamen Abwicklung der Verträge, von dem rechtlich sicheren Ablauf des Verkaufsvorgangs auf Ihrer Webseite, über die Preisangaben und Versandhinweise, bis hin zu den einschlägigen AGB.
  3. Sie würden gerne Ihre Kunden in E-Mails oder einem regelmäßigen Newsletter über Ihre Dienstleistungen oder Produkte informieren? Wir beraten Sie hinsichtlich der zu beachtenden Vorschriften, vom E-Mailversand an einen neuen Kundenstamm bis hin zu den Pflichtangaben in solchen geschäftlichen Anschreiben.


Sie wünschen nähere Information? Lassen Sie sich unverbindlich über unser Angebot für Studiobetreiber beraten! Wir klären Sie im Vorfeld über unser Honorar auf - bevor wir tätig werden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!