Der Beratervertrag für Ihr Studio
Unser Beratungssystem verhilft jedem Studiobetreiber zu einer eigenen Rechtsabteilung!
Sie sind Betreiber einer Fitness- und Freizeitanlage, einer Tanz- oder einer Kampfsportschule und wollen sich primär mit Ihrem Unternehmen und Ihren zahlenden Kunden befassen. Gleichzeitig wollen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen.
Die rechtlichen Herausforderungen sind für Unternehmen in den letzten Jahren geradezu „explodiert“. Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen, die beachtet und umgesetzt werden müssen, lassen kaum noch Zeit für das Tagesgeschäft. Zudem ist es „in Mode gekommen“, dass nahezu jedes neue Gesetz Bußgelder für den Fall der Nichtumsetzung oder fehlerhaften Umsetzung vorsieht.
Wir helfen Ihnen, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und gleichwohl rechtssicher aufgestellt sind. Befassen Sie sich gut gelaunt mit Ihren (zahlenden) Mitgliedern.
Unseren speziell auf die Fitness- und Gesundheitsbranche zugeschnittenen Beratervertrag bieten wir seit nunmehr über 20 Jahren an. Ursprünglich deckte dieser lediglich das Verhältnis Studio – Mitglied ab. Mittlerweile umfasst der Beratervertrag viel mehr als nur das Lösen der Probleme im Verhältnis Studio - Mitglied.
Wir informieren über aktuelle Entwicklungen und bieten gleichzeitig Lösungen an, damit unsere Beratervertragskunden sicher sind. Alleine kann der Unternehmer diese Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Er müsste eine komplette Rechtsabteilung aufstellen, um all dies im Blick zu haben und umsetzen zu können. Selbst ein einzelner Rechtsanwalt ist nicht mehr in der Lage, sämtliche komplexen Fragestellungen zu beantworten und die Herausforderungen zu lösen, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Viel zu komplex, aufwändig und rechtsübergreifend sind die Fragestellungen und Anforderungen geworden, die aktuell und zukünftig bestehen. Nur in großen Rechtsanwaltsteams oder stark spezialisierten Einheiten lassen sich die permanent wachsenden rechtlichen Herausforderungen gemeinsam und effizient lösen.
Unseren Beratervertrag abzuschließen ist für Sie so, als ob sie von einer Sekunde auf die andere über eine eigene Rechtsabteilung verfügen. Ihre Rechtsabteilung besteht ab diesem Zeitpunkt aus für die branchenspezifischen in Betracht kommenden Fragestellungen hochqualifizierten und spezialisierten Rechtsanwälten.
Unsere Beratervertragsleistungen:
I. Verhältnis Studio - Mitglied
Wir unterstützen Sie und Ihre Verwaltung bei der professionellen Bearbeitung von allen rechtlich relevanten Vorgängen, z.B.:
- - Kündigungen wegen behaupteter Sportunfähigkeit, Umzug, Schwangerschaft
- - Attestkündigungen
- - Widerrufserklärungen des Mitglieds
- - Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen
- - die Wirksamkeit Ihres verwendeten Vertrages/Klauseln/AGB oder Ihrer Hausordnung wird in Frage gestellt
- - alle weiteren in der Studioverwaltungspraxis vorkommenden Herausforderungen
Für sämtliche vorgenannten Herausforderungen stellen wir Arbeitshilfen zur Verfügung. Jeder Beratervertragskunde hat einen anwaltlichen Berater, der für Fragen des Studiobetreibers oder der Studioverwaltung zur Verfügung steht.
Wir unterstützen Sie im Verhältnis Studio – Mitglied und prüfen z.B. das vorgelegte Attest, führen die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Mitglied und dem behandelnden Arzt. Ferner übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Korrespondenz mit gegnerischen Anwälten, Inkasso- oder Legal-Tech-Unternehmen.
Bei der Mandatsbearbeitung unterscheiden wir nach unstreitigen und streitigen außergerichtlichen Fällen. Die unstreitigen Fälle betreffen die reinen Nichtzahler. Für diese bieten wir Ihnen ein effektives und Liquidität verschaffendes zweistufiges Forderungseinzugsverfahren an. Während viele andere Dienstleister die Arbeit einstellen und Ihre Forderung zu Ihren Lasten ausbuchen, wenn streitige Einwendungen durch den Kunden erhoben werden, legen wir dann erst richtig los.
Außergerichtliche streitige Forderungen übernehmen wir sofort in die anwaltlich individuelle Bearbeitung.
II. Weitere Bereiche, die für die Studioverwaltung von Relevanz sind
Aber auch in weiteren Bereichen, die nicht das Verhältnis Studio – Mitglied betreffen, sind wir im Rahmen des Beratervertrages für Sie da. Um unsere Mandanten durch die Krisen (Coronakrise, Energiekrise) zu bringen, haben wir die Leistungen unseres Beratervertrages erweitert. Unseren Beratervertragsmandanten und der jeweiligen Studioverwaltung stehen über einen geschützten digitalen Mandantenbereich stets aktuelle Arbeitshilfen zur Verfügung, welche die täglich zu erledigenden Arbeitsabläufe extrem erleichtern, wie z.B.:
- - zahlreiche Mustertexte zu allen relevanten in der Praxis vorkommenden Fragestellungen
- - Musterverträge im Verhältnis Studio – Mitglied
- - Musterverträge im Verhältnis Studio – Mitarbeiter
- - Abmahnungen, Zeugnisse und Kündigungsmuster
- - Videos und Online-Seminaraufzeichnungen
- - eine Vielzahl von uns veröffentlichter Artikel, Newsletter mit Arbeitshilfen
und vieles mehr!
III. Permanente Beratung für die Unternehmen und die jeweiligen Verwaltungen
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die permanent wechselnden und zeitlich drängenden Fragstellungen sofort umsetzbare Konzepte und Handlungen, die zu Lösungen führen, benötigen. Deshalb bieten wir bei aktuellen Herausforderungen unseren Mandanten Online-Sonderseminare an. Zudem ein breites Seminarangebot für alle mit dem Betrieb einer Unternehmung in der Freizeit- und Gesundheitsbranche relevanten rechtlichen Herausforderungen.
IV. Breites und einzigartiges Branchen-Know-How für alle weiteren relevanten Rechtsfragen
Auch für alle weiteren rechtlichen Herausforderungen bieten wir unabhängig vom Beratervertrag ein spezialisiertes Know-How und Lösungen an, so z.B. im Datenschutzrecht oder im Äußerungsrecht, wenn es um die potentielle Löschung negativer Bewertungen geht. Ferner bei Rechtsfragen bezüglich der Lizenzierung der notwendigen GEMA-Rechte oder auch im Bereich des Franchise-Rechts oder bei Unternehmensverkäufen.
Wenn Sie in Zukunft noch erfolgreicher, kompetenter und entspannter arbeiten wollen, dann buchen Sie noch heute den Beratervertrag.