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Für Vermieter: Die Mieterhöhung

Je länger ein Mietverhältnis besteht, je mehr rückt auch die Frage in den Vordergrund, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Vermieter die Möglichkeit hat, die Miete zu erhöhen.

In gewissen Abständen eine Mieterhöhung umsetzen zu können, ist für den Vermieter angesichts stetig steigender Kosten der Bewirtschaftung seiner Liegenschaft und auch zur Kaufkrafterhaltung seiner Mieteinnahmen von erheblicher Bedeutung.
Dabei ist zu beachten, dass sowohl im Bereich der Gewerberaummiete, als auch der Wohnraummiete jeweils Besonderheiten bestehen, die man – insbesondere im Bereich der gewerblichen Miete – bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen sollte.

In Bezug auf die Möglichkeiten einer Mietanpassung bzw. Mieterhöhung sind mithin folgende Fragen von besonderer Bedeutung:
Was muss ich bereits bei der Erstellung des Mietvertrages beachten, um mir die Möglichkeit einer Mietanpassung bzw. Mieterhöhung während des laufenden Mietverhältnisses zu erhalten?
Welche Besonderheiten muss ich beim Ausspruch der Mietanpassung bzw. Mieterhöhung beachten?
Welches Verfahren ist zur Umsetzung einer Mieterhöhung zu beachten?
Wie formuliere ich eine Mietanpassung bzw. eine Mieterhöhung richtig?

Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich der Mieterhöhung oder erstellen die entsprechenden Schreiben für Sie. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Axel Kempe.