Your content here...

Auseinandersetzung mit der GEMA

Was ist zu tun, wenn Sie von der GEMA angeschrieben wurden, der Außendienst der GEMA sich angemeldet hat oder bereits vor Ort ist?

Erste Regel:Keine ungeprüften Angaben machen!

Zweite Regel:Mit dem Außendienstmitarbeiter einen neuen Termin ausmachen und Unterlagen zur Musikwiedergabe (bereits vorhandene Verträge mit der GEMA; Verträge mit Instore-TV-Anbietern etc.) heraussuchen.

Dritte Regel: Fachkundigen Rat einholen. Wir haben umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit der GEMA und ihrem Außendienst. Wir können Ihnen helfen!

Erst nach einer Prüfung der Rechtslage kann entschieden werden, wie das weitere Vorgehen aussieht (Kooperation mit dem Außendienst, direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksdirektion, Gestaltung der notwendigen Verträge etc.). Bitte ignorieren Sie Schreiben und Rechnungen der GEMA oder Anfragen des Außendienstes nicht. Die GEMA vergisst Sie nicht und bei fehlenden Verträgen ist diese befugt, Schadenersatz in Höhe von 100 % der Vergütungssätze zu berechnen! Unterschreiben Sie vom Außendienst vorgefertigte Erklärungen oder Vertragsangebote nicht! Lassen Sie sich erst von uns beraten.