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Auseinandersetzung mit der GEMA

Gerne unterstützen wir Sie im Kontakt mit der GEMA. Oft werden wir dabei in folgenden Situationen tätig:

  1. Verhandlung neuer Lizenzverträge (Neugründung, Umgestaltung oder neue Musiknutzungen wie ein neuer Kursplan)
  2. Überprüfung & Optimierung laufender Lizenzierungen
  3. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Nachberechnung & Kontrollkosten
  4. Durchsetzung von Rabatten (Gesamtvertragsnachlass)
  5. Vertragsänderungen (Laufzeit etc.)
  6. Lizenzverträge bei Studioübernahme- und aufgabe
  7. Lizenzierungen von besonderen Musiknutzungen und bei anderen Verwertungsgesellschaften
  8. Vertretung in Mahnverfahren und vor Gericht.
     

Vielfach haben Musiknutzer zunächst Kontakt mit dem umfangreichen Außendienst der GEMA. Sofern Sie von einem Mitarbeiter des Außendienstes angeschrieben, angerufen oder besucht werden, sollten Sie sich an folgende Regeln halten:

  1. Keine ungeprüfte Angaben machen!
  2. Einen (neuen) Termin mit dem Außendienst vereinbaren und alle relevanten Unterlagen heraussuchen (Lizenzverträge, Instore-TV-Anbieter, Nachweise der GEMA-Freiheit, Kursplan u.a.).
  3. Fachkundigen Rat einholen.

Wir haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit der GEMA und ihrem Außendienst. Wir können Ihnen helfen!

Erst nach einer Prüfung der Rechtslage kann entschieden werden, wie das weitere Vorgehen aussieht. Bitte ignorieren Sie Schreiben und Rechnungen der GEMA oder Anfragen des Außendienstes nicht. Die GEMA vergisst Sie nicht und bei nicht angemeldeten Musiknutzungen ist diese befugt, neben den regulären Lizenzbeiträgen, Schadensersatz in Höhe von 100 % der Vergütungssätze zu berechnen! Unterschreiben Sie vom Außendienst vorgefertigte Erklärungen oder Vertragsangebote nicht! Lassen Sie sich erst von uns beraten und Vertragsangebote auf ihre Notwendigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.