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Familienrecht: Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung wird immer der sog. Versorgungsausgleich mitgeregelt.

Mit dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist der VA grundlegend umgestaltet worden. Hier sind viele Einzelheiten vorab zu klären.

Beim VA handelt es sich grundsätzlich um einen Ausgleich der Rentenanwartschaften, die die Parteien in der Ehe erwirtschaftet haben. Das System des Versorgungsausgleichs soll dazu führen, dass, gerade wenn Kinder da sind und einer der Ehepartner während eines gewissen Zeitraums sich um die Kinder gekümmert hat und in dieser Zeit nicht selbst für seine Rente sorgen konnte, einen Ausgleich dafür erhält. Hier unterstützen wir Sie in sämtlichen Fragen, auch der Informationsbeschaffung.

Gerne sind wir Ihnen behilflich oder stehen Ihnen beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.