Familienrecht: Unterhalt
Gerade die Frage des Unterhalts führt immer wieder zu großen Konflikten.
Das „neue“ Unterhaltsrecht, welches 2008 in Kraft getreten ist, hatte zum Ziel, die Eigenverantwortung der Ehegatten zu stärken. Dies sollte dazu führen, dass das Elternteil, welches das Kind betreut, bestehende Betreuungsmöglichkeiten ausschöpft und selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt.
Die letzte Zeit hat ergeben, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen durch die Gerichte gefällt werden. Das Gesetz wird durch unzählige Rechtsprechung aufgeweicht, so dass hier nur eine Einzelfallentscheidung weiterhelfen kann. Man kommt also in der Regel nicht um einen Prozess herum. Hier begleiten wir Sie in sämtlichen Fragen, wie Auskunft über Einkommen, Berechnung des Unterhalts, Abänderung bestehender Unterhaltstitel.
Gerne sind wir Ihnen behilflich oder stehen Ihnen beratend zu Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!