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Familienrecht: Güterrecht

Liegt kein Ehevertrag vor, leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Hinblick auf das Güterrecht gibt es Ehepaare, die Eheverträge abgeschlossen haben. Diese prüfen wir auf ihre Wirksamkeit.

Das bedeutet, dass nachgesehen werden muss, was jeder Ehegatte zu Beginn der Ehe hatte und am Ende der Ehe (Zustellung des Scheidungsantrags). Wenn einer der Ehegatten mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, ist ein Ausgleich durchzuführen.

Wir beraten Sie hier in sämtlichen Bereichen, von der Frage der Vermögensbewertung bis hin zur vorläufigen Sicherung etwaiger Ansprüche, damit nicht ein Ehegatte nach der Trennung noch Vermögen zur Seite schafft.

Gerne sind wir Ihnen behilflich oder stehen Ihnen beratend zu Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!