Für Arbeitgeber: Der Arbeitsvertrag
Jeder Arbeitsvertrag beginnt mit dem Vertragsschluss...
Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich kein Formerfordernis für den wirksamen Abschluss eines Arbeitsvertrages vor, gleichwohl können wir Ihnen nur empfehlen, schriftliche Arbeitsverträge zu schließen. Zunächst sind Sie nach dem sogenannten Nachweisgesetz ohnehin verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen Ihrem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Verstoßen Sie gegen dieses Gesetz, so ist der Arbeitsvertrag zwar wirksam, begründet aber gegebenenfalls einen Schadenersatzanspruch Ihres Mitarbeiters, wenn Sie ihn z.B. nicht auf einen etwaig einschlägigen Tarifvertrag hinweisen. Darüber hinaus schaffen Arbeitsverträge für Sie und Ihre Mitarbeiter Rechtsklarheit, womit viele Arbeitsgerichtsprozesse vermieden werden können.
Da Arbeitsverträge jedoch mittlerweile der AGB-Kontrolle unterliegen, ist bei der Formulierung der einzelnen Klauseln große Vorsicht geboten, so z.B. bei diesen Fragen:
- Welche Regelungen sind grundsätzlich zulässig?
- Welche Kündigungsfristen dürfen vereinbart werden?
- Können vertragliche Ausschlussfristen vereinbart werden, in denen vorgeschrieben wird, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind und danach verfallen?
- Dürfen E-Mails der Mitarbeiter gespeichert werden?
- Wie schützt sich das Unternehmen vor Internetmissbrauch?
- Sind die verwendeten arbeitsvertraglichen Regelungen noch rechtssicher?
- Können von einem Mitarbeiter Ausbildungskosten zurückverlangt werden, wenn dieser kündigt?
Gerne sind wir Ihnen behilflich und beantworten Ihre Fragen oder erstellen Ihnen einen Arbeitsvertrag. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!