Informationen zum Gesellschaftsrecht
Informationen zum Gesellschaftsrecht
Wir beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Bereits ab der Gründung eines Unternehmens tauchen ständig zahlreiche Herausforderungen auf, wie z.B.:
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschluss von Gesellschaftern
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Eingehung stiller Beteiligungen
- Unternehmenskäufe (due diligence)
- Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Kapitalschnitt
- Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträge und Beherrschungsverträge, „EAV“)
- Umwandlungen (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel etc.)
- Strategien zum Umgang mit Minderheitsgesellschaftern
- Effektive Durchsetzung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern u.v.m.
Neben der ständigen außergerichtlichen Beratung stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite. Wenn Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht haben, steht Ihnen Herr
Rechtsanwalt Dr. Geisler zur Verfügung.

