Erbrecht: Unternehmensnachfolge
Ein umfassendes Nachfolgekonzept ist zur Sicherung des Unternehmens unerlässlich!
Nur die wenigsten Unternehmer denen es erfolgreich gelingt ein Unternehmen zu gründen, gelingt es auch dieses Unternehmen langfristig zu erhalten. Häufig fehlt ein Nachfolgekonzept vollständig, was regelmäßig zu Schwierigkeiten für die Erben und Angehörigen des Unternehmers führt und nicht selten auch die Insolvenz oder Betriebsstilllegung zur Folge hat. Das fehlende Problembewusstsein ist erstaunlich. So haben nach Schätzungen nicht einmal 30% aller Unternehmer ein Testament, wobei wiederum völlig unklar ist, in welchem Umfang diese Testamente sinnvolle und auf die aktuelle Situation des Unternehmens abgestimmte Regelungen enthalten. Zu einer sinnvollen Unternehmensnachfolge gehört nicht „nur“ die Abfassung eines Testaments. Im Regelfall verbirgt sich hinter dem Begriff Unternehmensnachfolge eine Vielzahl von komplexen Maßnahmen.
Ziele eines Nachfolgekonzepts
Die Ziele eines möglichst umfassenden Nachfolgekonzeptes müssen insbesondere folgende Fallgestaltungen erfassen:
- Geplanter, altersbedingter Ausstieg des Unternehmers aus dem Unternehmen und Übertragung an den Nachfolger.
- Ausfall des Unternehmers durch Krankheit oder Tod.
Die Ziele, die bei diesen Fallgestaltungen zu formulieren sind, können nicht pauschal für alle Unternehmer zusammengefasst werden. Im Wesentlichen gilt es aber folgende Ziele zu formulieren:
- Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie
- Fortführung des Unternehmens als Lebenswerk
- Absicherung des Ehegatten und der Kinder
- Vermeidung von Liquiditätsbelastungen in Form von Steuern oder Pflichtteilsansprüchen
Die Erreichung dieser Ziele ist regelmäßig nicht durch Konzepte „von der Stange“ zu erreichen, sondern nur durch ein auf die individuelle Situation des Unternehmens und des Unternehmers abgestimmtes Maßnahmenpaket. Gerne sind wir Ihnen behilflich und beraten Sie bei der Entwicklung und Abfassung eines genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Nachfolgekonzept. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Die Anfrage oder Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus. Sobald wir uns einen Überblick über die Angelegenheit verschafft haben, können Sie entscheiden, ob Sie uns mandatieren.
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