Erbrecht: Pflichtteil
Ebenso erwartet oder unerwartet kann es passieren, dass der Verstorbene Sie enterbt. Nahen Angehörigen sichert das Gesetz in diesen Fällen eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu, den sogenannten Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen den Erben. Die Berechnung und Durchsetzung wirft vielfältige Fragestellungen auf:
- Wem steht der Pflichtteil zu? Sind Geschwister, Tanten, Neffen usw. auch pflichtteilsberechtigt?
- Wie hoch ist der Pflichtteil. Welche Beteiligung steht dem enterbten Abkömmling zu?
- Wann muss der Pflichtteil gezahlt werden?
- Welcher Nachlasswert ist der Ermittlung des Pflichtteils zugrunde zu legen? Wie werden insbesondere Immobilien bewertet?
- Was ist mit Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers? Sind diese auszugleichen oder auf den Pflichtteil anzurechnen?
- Was sind Pflichtteilsergänzungsansprüche?
- Welche Auskunftrechte bestehen gegenüber Erben oder Dritten (Banken, Versicherungen etc.) und in welcher Form ist die Auskunft zu erteilen?
- Kann der Pflichtteil auch entzogen oder reduziert werden?
Gerne sind wir Ihnen behilflich und beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Die Anfrage oder Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus. Sobald wir uns einen Überblick über die Angelegenheit verschafft haben, können Sie entscheiden, ob Sie uns mandatieren.
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