Erbrecht: ErbengemeinschaftErbrecht: Erbengemeinschaft

Neben der Planung des eigenen Nachlasses kann die erwartete oder unerwartete Situation eintreten, selbst zum Erbe berufen zu werden. Ist man nicht der alleinige Erbe, sondern neben anderen Personen nur Miterbe, entsteht eine Erbengemeinschaft.  

Grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft eine Zwangsgemeinschaft auf Zeit. Dies bedeutet, dass sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses auseinandersetzen müssen. Interessant sind daher für die Erbengemeinschaft zwei grundsätzliche Fragen:

  1. Nach welchen Grundsätzen ist eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen? Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten?
  2. Nach welchen Regeln ist die Erbengemeinschaft bis zur endgültigen Auseinandersetzung der Erben zu verwalten. Welche Rechte haben die einzelnen Miterben?    

An diese Grundsatzfrage knüpfen eine Vielzahl von Einzelfragen an. Darüber hinaus handelt es sich bei den Mitgliedern der Erbengemeinschaft oft um Familienangehörige. Dies hat nicht selten zur Folge, dass Streitpunkte und Meinungsverschiedenheiten mit starker emotionaler Einsatzbereitschaft geführt werden. Ein Umstand, der nicht selten dazu führt, dass es häufig nicht mehr um eine sinnvolle und angemessene Lösung einer Sachfrage geht, sondern „um´s Prinzip“. Ist diese Situation erst eingetreten, droht nicht selten die wirtschaftliche Zerschlagung des Nachlasses und jahrelange (gerichtliche) Auseinandersetzungen.Neben Durchsetzungsvermögen ist daher Verhandlungsgeschick und eine juristisch fundierte Vertretung erforderlich, um ihre Interessen erfolgreich umzusetzen. Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Kneller ist seit 2007 Fachanwalt für Erbrecht und gehört damit zu den ersten Rechtsanwälten in Bielefeld, dem dieser Fachanwaltstitel von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Er verfügt damit nachgewiesener Maßen neben fundiertem juristischen Fachwissen auch über eine breit gefächerte praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.Gerne sind wir Ihnen behilflich und unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung und Verwaltung Ihrer Erbengemeinschaft. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Die Anfrage oder Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus. Sobald wir uns einen Überblick über die Angelegenheit verschafft haben, können Sie entscheiden, ob Sie uns mandatieren.

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Alternativ können Sie uns die Unterlagen natürlich auch zufaxen oder per Post senden. Die Kontaktinfos finden Sie hier rechts.

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