Informationen zum BankrechtInformationen zum Bankrecht

Text Bankrecht

Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des wirtschafts-rechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte.

Wir sind Ihre Ansprechpartner in allen Rechtsfragen betreffend Kreditgeschäfte, Einlagengeschäfte und Zahlungsverkehr. Wir befassen uns mit der Durch-setzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.


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