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15.02.11 :: Erbrecht, Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge - Ein umfassendes Nachfolgekonzept ist zur Sicherung des Unternehmens unerlässlich

Einleitung
Nur die wenigsten Unternehmer denen es erfolgreich gelingt  ein  Unternehmen zu gründen, gelingt es auch dieses Unternehmen langfristig zu erhalten. Häufig fehlt ein Nachfolgekonzept vollständig, was regelmäßig zu Schwierigkeiten für die Erben und Angehörigen des Unternehmers führt und nicht selten auch die Insolvenz oder Betriebsstilllegung zur Folge hat. Das fehlende Problembewusstsein ist erstaunlich. So haben nach Schätzungen nicht einmal 30% aller Unternehmer ein Testament, wobei wiederum völlig unklar ist, in welchem Umfang diese Testamente sinnvolle und auf die aktuelle Situation des Unternehmens abgestimmte Regelungen enthalten. Es ist auch keinesfalls so, dass zu einer sinnvollen Unternehmensnachfolge „nur“ die Abfassung eines Testaments gehört. Im Regelfall verbirgt sich hinter dem Begriff Unternehmensnachfolge eine Vielzahl von komplexen Maßnahmen.


Ziele eines Nachfolgekonzepts
Die Ziele eines möglichst umfassenden Nachfolgekonzeptes müssen insbesondere folgende Fallgestaltungen erfassen:

  • Geplanter, altersbedingter Ausstieg des Unternehmers aus dem Unternehmen und Übertragung an den Nachfolger.
  • Ausfall des Unternehmers durch Krankheit oder Tod.


Die Ziele, die bei diesen Fallgestaltungen zu formulieren sind, können nicht pauschal für alle Unternehmer zusammengefasst werden. Im Wesentlichen gilt es aber folgende Ziele zu formulieren:

  • Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie
  • Fortführung des Unternehmens als Lebenswerk
  • Absicherung des Ehegatten und der Kinder
  • Vermeidung von Liquiditätsbelastungen in Form von Steuern oder Pflichtteilsansprüchen


Die Erreichung dieser Ziele ist regelmäßig nicht durch Konzepte „von der Stange“ zu erreichen, sondern nur durch ein auf die individuelle Situation des Unternehmens und des Unternehmers abgestimmtes Maßnahmenpaket.

Die Bedeutung einer insgesamt stimmigen Nachfolgeplanung nimmt stetig zu. So bewerten beispielsweise Banken die ungeklärte Nachfolge als erhebliches Kreditrisiko. Umgekehrt wird ein Unternehmen  mit überzeugender Nachfolgeplanung oftmals sogar günstigere Kreditkonditionen erzielen können.

Testamentarische Lösung oder lebzeitige Unternehmensnachfolge
Die Umsetzung der genannten Ziele erfordert im Regelfall ein Zusammenspiel von lebzeitigen Verfügungen und testamentarischen Anordnungen. Die Unternehmensnachfolge allein über ein sog. Unternehmertestament zu regeln, ist allein häufig nicht zielführend. Gerade wenn es um die Fortführung des Unternehmens und um die Ruhestandsregelung des Unternehmers geht, sind lebzeitige Regelungen notwendig oder zumindest vorzugswürdig.

Durch lebzeitige Übertragung auf den Unternehmensnachfolger, kann der Unternehmer nicht nur die erfolgreiche Unternehmensfortführung  selbst erleben, sondern selbst bei Bedarf noch eingreifen. Der potentielle Unternehmenserbe kann durch eine lebzeitige Übertragung in seine Aufgaben hineinwachsen. Eine lebzeitige und möglichst frühzeitige Nachfolgeplanung eröffnet die Möglichkeit, die gesamte Vermögenssituation zu überprüfen und zu strukturieren. Je früher eine solche Überprüfung beginnt, um so größer ist der Gestaltungsspielraum.

Für den Fall einer unerwarteten schweren Erkrankung oder des unerwarteten Ablebens des Unternehmers muss aber zumindest als Notfalllösung auch ein ergänzendes Unternehmertestament vorhanden sein. Dieser Fall, der jederzeit und völlig unerwartet eintreten kann, kann gerade bei inhabergeführten Einzelunternehmen dazu führen, dass der Betrieb über ungewissen Zeitraum führungslos ist. Nicht selten führt dieses Szenario zu einer Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens und zu einer enormen Belastung der Familienangehörigen und Erben.

Vorsorge für den Notfall
Jeder Unternehmer sollte im wohlverstandenen Interesse seiner Angehörigen, aber auch seiner Mitarbeiter Regelungen für diesen Notfall treffen:

  • Es sollte zunächst die Frage beantwortet werden, wer im Notfall kurzfristig in der Lage ist die Geschäftsführung zu übernehmen (erfahrener Mitarbeiter, Geschäftspartner oder doch ein Familienangehöriger). Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern muss der Gesellschaftsvertrag auf solche Regelungen hin überprüft werden.
  • Ist geklärt, wer für die Aufgabe geeignet ist, muss geprüft werden, ob demjenigen im Ernstfall auch alle erforderlichen Instrumente für eine solche Geschäftsführung zur Verfügung stehen. Hat derjenige die notwendigen Vollmachten (Generalvollmacht, Bankvollmacht oder ggf. Prokura)
  • Ist testamentarisch geklärt, wer das Unternehmen bekommen soll. Wer übernimmt (z.B. bei minderjährigen Erben) die Testamentsvollstreckung?
  • Daneben muss natürlich auch geklärt werden, was im privaten Bereich passieren soll. Wer soll also z.B. die Vermögenssorge im privaten Bereich übernehmen und hat derjenige auch die notwendigen Vollmachten?
  • Es sollte möglichst ein Ordner vorhanden sein, der alle wesentlichen Dokumente (Versicherungsscheine, Verträge, Grundbuchauszüge usw.), wichtige Adressen (Versicherungen, Banken, Steuerberater, Rechtsanwalt/Notar usw.) enthält.
  • Eine Patientenverfügung sollte ebenfalls vorhanden sein.
  • Idealerweise sollte in diesem Ordner eine Checkliste über wichtige, vom Erben oder Nachfolger zu beachtende Punkte enthalten sein. Es sollte auf eventuell bestehende Risiken aus dem geschäftlichen und auch privaten Bereich hingewiesen werden.


All die vorgenannten Punkte sollten regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) auf möglichen Änderungs- oder Anpassungsbedarf hin überprüft werden.


Lebzeitige Nachfolgeplanung
Die geplante Übergabe an den Unternehmensnachfolger ist der Kernbereich eines Nachfolgekonzeptes. Die Möglichkeiten und Risiken sind so vielfältig, dass eine allgemeingültige Darstellung, die auf alle Unternehmen gleichermaßen passen würde, nicht denkbar ist. Die Regelungen sind vielmehr nur individuell denkbar.  

Zentrale Bedeutung in jedem Nachfolgekonzept hat natürlich die Wahl des geeigneten Nachfolgers. Diese Wahl sollte möglichst frei von Emotionen erfolgen. Nicht immer ist der Sohn oder die Tochter ausreichend qualifiziert oder sonst geeignet  den Anforderungen im Geschäftsalltag zu genügen. Häufig verspricht die Übertragung des Unternehmen an einen verdienten Mitarbeiter eine erfolgreichere Zukunft des Geschäfts. Von der Person des Nachfolgers ist dann regelmäßig auch das jeweilige Nachfolgemodell abhängig. Soll der Sohn beispielsweise das Unternehmen übernehmen, kann der Vater es ihm zu Lebzeiten im Wege der Schenkung übertragen. Kommt der Nachfolger von Außen, wird der Unternehmer den Betrieb regelmäßig verkaufen. In beiden Fällen ist denkbar, dass der Altinhaber zur Alterssicherung noch laufende Zahlungen aus dem Unternehmen erhält (Gewinnbeteiligungen, Renten o.ä.).

Begleitend muss auch geprüft werden, welche steuerlichen Auswirkungen die Nachfolge hat. Der Gesetzgeber hat gerade für den Unternehmensbereich zum 01.01.2009 sehr komplizierte Regelungen zur Erbschaftssteuer geschaffen, die unter Umständen noch Jahre nach dem Erbfall zu einer existenzgefährdenden Steuerlast führen können. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob beispielsweise ergänzend ehevertragliche Regelungen zu treffen sind oder ob die bisherige Rechtsform des Unternehmens zu ändern ist.

Fazit
An eine möglichst frühzeitig geplante Unternehmensnachfolge sollte allein aus der Verantwortung gegenüber seinen Angehörigen und Mitarbeitern erfolgen. Von einem guten Nachfolgekonzept profitiert der Unternehmer aber auch selbst. Eine Verbesserung der Verhandlungssituation bei der Kreditvergabe ist wahrscheinlich. Des Weiteren hat der Unternehmer der eigenen Altersversorgung einen wesentlichen Baustein hinzugefügt.

Wolf-Rüdiger Kneller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



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